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Wohnraumförderung

Der Freistaat Bayern hat das Bayerische Wohnungsbauprogramm aufgelegt. Damit unterstützt er unter bestimmten Voraussetzungen Bürger*innen beim Bau, Umbau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung durch besonders günstige Darlehen oder andere Zuwendungen. Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Wohnraumförderung.

 

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