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Die nächsten Schritte zum Projekt

  • Sie erstellen mittels Online-Formblatt eine Projekt-Beschreibung.
  • Das LAG-Management prüft die Förderfähigkeit zusammen mit dem AELF und erstellt eine Checkliste für das Entscheidungsgremium.
  • Sie präsentieren das Projekt dem Entscheidungsgremium.
  • Das Entscheidungsgremium bewertet das Projekt und fasst einen Beschluss.
  • Sie fertigen zusammen mit dem AELF und dem LAG-Management einen Projektantrag.
  • Das Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung am AELF Uffenheim prüft den Antrag auf formale Richtigkeit und Kompatibilität mit den LEADER-Richtlinien. Sind alle Antragsunterlagen lücken- und fehlerlos, wird im Normalfall ein entsprechender Förderbescheid an Sie und die LAG gehen. Mit Vorliegen dieses Zuwendungsbescheides kann mit der Projektumsetzung begonnen werden.

Von der Projektidee zur Umsetzung

 

Voraussetzungen für LEADER-Projekte

Projekte bzw. Maßnahmen müssen folgende LEADER-Kriterien einhalten:

  • im Gebiet einer LAG liegen (wenn Umsetzung außerhalb, Begründung erforderlich, dass Projekt dem LAG-Gebiet dient)
  • besondere Bedeutung und nachvollziehbaren Nutzen für das LAG-Gebiet aufweisen, Projektpartner*innen, Vernetzung und Zusammenarbeit
  • Bevölkerung muss über die LAG (bottom-up) eingebunden sein
  • positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit ist gegeben (z. B. in den Bereichen Ökologie/Umwelt, Klima, Ökonomie, Kultur, Soziales/Demografie)
  • klare Zuordnung zu einem LES-Entwicklungs- und Handlungsziel
  • positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums liegt vor

Das Projektauswahlverfahren ist in der LES und der Geschäftsordnung der LAG genau festgelegt.
Der LAG-Steuerkreis entscheidet aufbauend auf den Projektauswahlkriterien, ob sich ein Projekt für die LEADER-Förderung eignet.

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