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Willkommen bei der
LAG Nürnberger Land e.V.

Wie können sich ländliche Räume nachhaltig und selbstbestimmt entwickeln? Dieser Frage widmet sich LEADER und speziell für unseren Landkreis die LAG Nürnberger Land. Die Menschen vor Ort mitnehmen und bei Projekten unterstützen, die wichtigen Aktiven vernetzen und somit zu mehr Kooperation beitragen und Impulse für eine nachhaltige Entwicklung des Nürnberger Lands geben - das sind Grundpfeiler unserer Arbeit.
Was genau ist LEADER und was für eine Rolle spielt dabei die LAG? Was steht eigentlich in einer Lokalen Entwicklungsstrategie? Welche Projekte wurden durch LEADER möglich gemacht? Und was muss man beachten, wenn man selbst eine LEADER-Förderung anstrebt?
Auf diese und viele weitere Fragen bietet unsere Website Antworten. Sie sind herzlich eingeladen, sich umzusehen und sich über LEADER und die LAG Nürnberger Land zu informieren.

Wir freuen uns über jede Art der Beteiligung: Mit Ideen, als Projektträger*in oder Mitglied im Verein Lokale Aktionsgruppe Nürnberger Land.
Nehmen Sie Kontakt zu unserem LEADER-Management auf!

Ihr
David Kronenthaler          Armin Kroder
LAG-Manager                      1. Vorsitzender 

Gestalten Sie Ihre Heimatregion mit: Werden Sie Mitglied bei der LAG Nürnberger Land.
Sie können Ihr Projekt einbringen und bei anderen Projekten mitentscheiden.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich nur 10 Euro. 

Was macht die LAG?

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Nürnberger Land ist ein gemeinnütziger Verein zur nachhaltigen Entwicklung des Landkreises Nürnberger Land und für die Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie  (LES) und deren Umsetzung verantwortlich. 2014 hat sich die damalige LAG Gesundheitsregion Hersbrucker Land  auf den gesamten Landkreis ausgedehnt und verfolgt das Ziel, den Landkreis mit Hilfe der LEADER-Förderung zu entwickeln und weiter zu vernetzen. Alle 27 Kommunen des Landkreises, zahlreiche regionale Verbände und viele Bürgerinnen und Bürger haben sich in der LAG zusammengeschlossen.

Ziele der LAG sind

  • Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie;
  • Förderung der Zusammenarbeit und Vernetzung der Kräfte für die Regionalentwicklung im Vereinsgebiet.
  • Koordination, Vernetzung und Unterstützung von Projekten, die der Zielsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.

Mehr zur LAG


Die LAG Nürnberger Land e.V. hat vier Entwicklungsziele:

Sie haben eine Projekt- oder Konzeptidee
und wollen eine Förderung beantragen?

Für eine erste Einordnung ist es sinnvoll, möglichst bald das LAG-Management hinzuzuziehen und die Projektidee in einem Gespräch zu erörtern.
Grundsätzlich kann man jede Idee in den LEADER-Prozess einbringen, wenn sie mit den Entwicklungszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie vereinbar ist.

Die nächsten Schritte

Wussten Sie, dass die Kletterhalle in Hersbruck durch LEADER mitfinanziert wurde? Was haben Kucha, Henfenfeld und Altdorf alle gemeinsam? Und wie trägt LEADER dazu bei, einen nachhaltigen Tourismus im Nürnberger Land zu stärken? Neugierig geworden?

Hier finden Sie alle Projekte aus den Förderperioden:

Sitzung des Entscheidungsgremiums der LAG Nürnberger Land e.V. am 30. April 2024

Die Sitzung fand von 14.00 - 16.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Landratsamts, Lauf a.d. Pegnitz, statt. 

Folgende Projekte wurden innerhalb des 4. Projektaufrufs der LAG fristgerecht eingereicht und in der Sitzung diskutiert und beschlossen: 

Einzelprojekt: Waldspielplatz als Lern- und Begegnungsort 

Projektträger: Gemeinde Offenhausen 

Gesamtkosten: 25.000 Euro 

Beantragte LEADER-Mittel: 10.500 Euro 

Platz in der Rankingliste: 1

Die Gemeinde Offenhausen plant gemeinsam mit dem Elternbeirat der Kita “Sonnenschein” und dem Bürgerverein Lebendiges Offenhausen e.V. den ehemaligen Niedrigseilgarten am Keilberg wiederzubeleben. Dieser musste während Corona stillgelegt werden, da die befindlichen Elemente nicht mehr den Sicherheitsnormen entsprachen. Nun sollen der Platz mit neuen Stationen ausgestattet werden, die einen besonderen Fokus auf motorische Pädagogik legen. In unmittelbarer Nähe von Wander- und Radwegen wird gleichzeitig ein Freizeitangebot für Familien geschaffen, das eine besondere Attraktivität durch die Beschattung im Wald aufweist. Der Wald soll als Erfahrungsraum thematisiert werden. 
Beitrag zu EZ 1 “Erhalt und Verbesserung der Lebensqualität und regionalen Standortqualität durch aktives Gestalten der Folgen des demografischen Wandels” und zu EZ 3 “Steigerung der Attraktivität und Qualität touristischer und kultureller Angebote als Bestandteile der regionalen Identität” 

Beschluss

Der Checkliste Projektauswahlkriterien mit 30 Punkten wird zugestimmt. Die LAG beschließt die Förderung des Projekts i.H.v. 10.500 Euro. Die Mittel aus dem LAG-Budget reichen aus. 
Der Beschluss erfolgt einstimmig (10:0) ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen. 

 

Einzelprojekt Neugestaltung Kinderspielplatz “Dreibrückenstraße” zu einem Integrationsspielplatz 

Projektträger: Gemeinde Schwarzenbruck 

Gesamtkosten: 85.000 Euro 

Beantragte LEADER-Mittel: 34.425 Euro 

Platz in der Rankingliste: 2 

Ziel des Projekts ist es, inklusive Freizeitmöglichkeiten für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung zu schaffen und das gesellschaftliche Miteinander zu stärken. Dafür soll der bestehende Spielplatz an der Dreibrückenstraße zu einem Integrationsspielplatz umgebaut werden. Dabei werden u.a. eine barrierefreie Schaukel und ein mit dem Rollstuhl befahrbarer Turm errichtet  und der gesamte Platz barrierefrei gestaltet werden. So können Kinder mit und ohne körperliche Beeinträchtigung miteinander spielen. 
Beitrag zu EZ 1 “Erhalt und Verbesserung der Lebensqualität und regionalen Standortqualität durch aktives Gestalten der Folgen des demografischen Wandels”. 

Beschluss

Der Checkliste Projektauswahlkriterien mit 25 Punkten wird zugestimmt. Die LAG beschließt die Förderung des Projekts i.H.v. 34.425 Euro. Die Mittel aus dem LAG-Budget reichen aus. 
Der Beschluss erfolgt einstimmig (9:0) ohne Enthaltungen oder Gegenstimmen. 

 

Inhalt


    Download-Bereich

    Beitrittserklärung

    Projektauswahlkriterien

    Projektbeschreibung

    Lokale Entwicklungsstrategie

    Satzung

    Geschäftsordnung

    Jahresbericht 2023

    Verantwortlich für die Umsetzung in Bayern ist das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
    Weitere Informationen: www.leader.bayern.de