Wenn Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, brauchen Sie dazu eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession.
Wenn Sie die Heilkunde ausüben möchten, ohne eine ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation zu besitzen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Wenn Sie eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis durch das Landratsamt.
Die Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Psychisch kranke Personen können in einer geschlossenen psychiatrischen Krankenanstalt untergebracht werden, wenn sie aufgrund ihrer Erkrankung für sich selbst oder für andere eine Gefahr darstellen und damit eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verbunden ist.