Das Kfz-Kennzeichen ist der Begleiter jedes Kraftfahrzeuges. Es dient als Nachweis der Zulassung und der allgemeinen Kennzeichnung eines Fahrzeuges. Jedes Kennzeichen wird nur einmal vergeben. Seine wichtigste Aufgabe ist die eindeutige Identifizierung des Kraftfahrzeuges und der Halter*innen.
Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Die Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind auf den normalen Kennzeichenschildern mit schwarzer Beschriftung, auf weißem, schwarz-gerandetem Grund angebracht. Kennzeichenschilder tragen auf der Vorderseite das Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer. Das Euro-Kennzeichen muss reflektierend sein und hat links den blauen Balken mit den Euro-Sternen und einem „D“ für Deutschland.
Bitte bringen Sie Ihre Kennzeichen fest am Fahrzeug an. Bei Anhängern und Krafträdern brauchen Sie nur ein Kennzeichen, es wird an der Rückseite angebracht. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt dagegen ein Kennzeichen an der Vorderseite. Die hinteren Kennzeichen müssen beleuchtet sein. Das Licht der Nummernschildbeleuchtung darf aber auch niemanden blenden und das Schild muss bei Dunkelheit klar lesbar sein.
An den meisten Fahrzeugen ist ein Aluminium-Nummernschild angebracht. Eine Alternative zum Kennzeichen aus Alu ist für Autos und Lastwagen auch das 3D-Kennzeichen aus hochelastischem Hightech Kunststoff mit dreidimensionalen schwarzen Lettern.
Auch wenn die Kennzeichen genormt sind und dadurch über bestimmte Maße als auch über eine vorgeschriebene Schrift verfügen, können diese je nach Fahrzeug abweichen. Wichtig ist, dass alle Maße und Abstände eingehalten werden. Die maximale Breite und Höhe ist genau festgelegt. Die Bedingungen hinsichtlich der Kennzeichengröße sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt.
Hier können Sie sich Ihr Wunschkennzeichen schon jetzt online reservieren.
Die Online-Terminreservierung ist ausschließlich für die Hauptstelle im Gebäude des Landratsamtes Nürnberger Land, Waldluststraße 1, 91207 Lauf a. d. Pegnitz möglich.
Kfz-Zulassungsstelle Lauf
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag von 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 7:30 Uhr bis 12.30 Uhr
Annahmeschluss ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.
Am Mittwoch und am Freitag Nachmittag bleibt das Amt geschlossen.
Kfz-Zulassungsstelle Altdorf
Oberer Markt 2 (Kultur-Rathaus)
90518 Altdorf bei Nürnberg
Öffnungszeiten:
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kfz-Zulassungsstelle Hersbruck
Unterer Markt 1 (Rathaus)
91217 Hersbruck
Öffnungszeiten:
Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr