Aktuelle wasserrechtliche Verfahren
Wasserrechtliche Verfahren, bei denen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist, werden nachstehend im Internet bekannt gemacht. Im Regelfall sind der Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen enthalten. In Fällen sensibler Infrastruktur, wie etwa bei Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung, ist ausschließlich eine Einsichtnahme im Landratsamt Nürnberger Land oder bei der betroffenen Kommune vorgesehen.
Details zur Beteiligung, beispielsweise wo eine Einsicht in die Papierunterlagen erfolgen kann sowie die Auslegungs- und Äußerungsfristen, finden Sie in den jeweiligen Bekanntmachungen.
Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets für die Schnaittach im Markt Schnaittach sowie in den Gemeinden Neunkirchen a. Sand und Ottensoos. Zugleich ist die Änderung der bestehenden Überschwemmungsgebietsverordnung für die Schnaittach beabsichtigt, mit welcher der Geltungsbereich auf den Bereich nördlich von Fluss-Km. 10,250 (ca. Gemeindegrenze Simmelsdorf - Schnaittach) beschränkt wird. Die maßgeblichen Unterlagen werden beim Markt Schnaittach sowie den Gemeinden Neunkirchen a. Sand, Ottensoos und Simmelsdorf zur Einsichtnahme ausgelegt.
Entwurf der Neufestsetzung für den Bereich Schnaittach bis Ottensoos
Entwurf der Änderungsverordnung für den Bereich Simmelsdorf bis Schnaittach
Überschwemmungsgebietsverordnung vom 25.04.1983
Bayernatlas mit Eintragung des derzeit festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Schnaittach
Die Gemeinde Burgthann hat die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Restentleerungs-, Übereich-, Spül- und Dachflächenwasser aus den Hochbehältern Ezelsdorf I und II in einen Straßenentwässerungsgraben mit Versickerung beantragt. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die öffentliche Bekanntgabe sowie die relevanten Antragsunterlagen können bei der auslegenden Gemeinde oder beim Landratsamt Nürnberger Land eingesehen werden. Da es sich um Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung handelt, wird auf ein Einstellen der vollständigen Antragsunterlagen verzichtet.
Die Gemeinde Burgthann hat die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Restentleerungs-, Übereich-, Spül- und Dachflächenwasser aus dem Hochbehälter Grub in den Untergrund beantragt. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die öffentliche Bekanntgabe sowie die relevanten Antragsunterlagen können bei der auslegenden Gemeinde oder beim Landratsamt Nürnberger Land eingesehen werden. Da es sich um Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung handelt, wird auf ein Einstellen der Antragsunterlagen verzichtet.
Vorhabensträgerin: Fa. Uniper Kraftwerke GmbH, Luitpoldstraße 27, 84034 Landshut
Antrag auf Planfeststellung der Sanierungsmaßnahme am Oberbecken des Pumpspeicherkraftwerkes Happurg:
Erörterungstermin
Die Fa. Uniper Kraftwerke GmbH hat für das im Betreff genannte Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Um die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen, sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern, findet am 23.05.2024 ein Erörterungstermin statt. Die öffentliche Bekanntgabe des Termins finden Sie hier.
Die HEWA GmbH, Wilhelm-Ulmer-Straße 12, 91217 Hersbruck hat beim Landratsamt Nürnberger Land die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für das genannte Vorhaben beantragt. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die öffentliche Bekanntgabe sowie die Bekanntgaben sowie das Inhaltsverzeichnis der Antragsunterlagen können nachstehend eingesehen werden.