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Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme von Waffen und Munition

Wenn Sie Waffen oder Munition in den (Einfuhr), durch den (Durchfuhr) oder aus dem (Ausfuhr) Geltungsbereich des Waffengesetzes mitnehmen oder verbringen möchten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis. 

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