Einfache Sprache
AAA
Menü

Akkus richtig entsorgen und so Brände vermeiden

NÜRNBERGER LAND (lra) – Immer häufiger stecken in Gegenständen des täglichen Bedarfs wie Handys, Tablets oder Kleinwerkzeugen besonders leistungsstarke Lithium-Ionen-Akkus. Dies führt immer wieder zu Problemen bei der Entsorgung auf den Wertstoffhöfen des Landkreises. Deshalb hat das Landratsamt seine Mitarbeitenden diesbezüglich extra geschult. Wichtig ist jedoch auch, dass die Bürger*innen im Nürnberger Land sich an einige Regeln halten.

Die große Schwachstelle von Lithium-Ionen-Akkus ist deren Anfälligkeit gegenüber mechanischer Beschädigung, Hitze oder Feuchtigkeit. Bereits beim Gebrauch der Geräte im Alltag kann das zum Problem werden, vor allem aber auf dem Entsorgungsweg kommt es immer wieder zu ernsten Gefahrensituationen. Zunehmend kommt es auf Wertstoffhöfen, in Sammelfahrzeugen auf der Straße, aber auch in Recycling- und Müllverbrennungsanlagen zu Bränden.

Deshalb hat das Sachgebiet Abfallwirtschaft nun für alle gemeindlichen Wertstoffhofmitarbeitenden zwei Infoabende veranstaltet. Hauptthema war die Sammlung von sogenannten Elektrokleingeräten, vor allem aber die dabei zu beachtenden notwendigen Sicherheitsaspekte.

Roman Sommerer, Leiter des Sachgebietes Abfallwirtschaft, und die Abfallberatung informierten über die aktuelle und künftige Gesetzeslage und gaben an die Mitarbeitenden aus den Gemeinden wichtige Handlungsempfehlungen in Bezug auf die Annahme, Sortierung und Getrennthaltung von kleinen Elektrogeräten weiter. 

Ein wichtiger Hinweis dabei auch an die Menschen im Nürnberger Land: Die Entsorgung von Elektrogeräten und auch Batterien im Restmüll ist verboten. Ein entsprechender Hinweis steht auf jedem Elektrogerät und Bürger*innen sind hierzulande in der gesetzlichen Pflicht diese richtig zu entsorgen. 

Deshalb werden Elektrokleingeräte – laut Definition darf die Kantenlänge nicht größer sein, als 50 cm – auch bürgernah an vielen gemeindlichen Wertstoffhöfen gebührenfrei angenommen. Bei der Abgabe ist in Zukunft zu unterscheiden zwischen Geräten, bei denen man Akkus und Batterien leicht ab- oder herausnehmen kann, wie z.B. bei einem Akkuschrauber, und Geräten, bei denen Akkus fest verbaut sind, z.B. die elektrische Zahnbürste, vor allem aber Handys, Tablets und Notebooks.

Lässt sich der Akku mit bloßer Hand entfernen, muss dies dann auch getan werden – Lithium-Ionen-Akkus sind zusätzlich an den Polen bzw. Anschlussfeldern mit einem festen Klebeband abzukleben.

Batterien und Akkus, die leichter als 500 g sind, können in Geschäften zurückgegeben werden, die diese auch verkaufen. Meist steht eine grüne Sammelbox im Kassenbereich. Die Pole von Lithium-Ionen-Batterien oder –Akkus sind auch hier abzukleben.

Große Lithium-Ionen-Akkus, wie z.B. von E-Bikes müssen zurück zum Fahrradhändler, sie werden weder in anderen Geschäften noch auf den Wertstoffhöfen angenommen.

Elektrogeräte können aber auch im Elektrofachhandel mit einer Verkaufsfläche über 400 m² - bei Lebensmittläden 800 m² - abgegeben werden, sie müssen sie laut Gesetz zurücknehmen. Bei größeren Geräten, kann die Abgabe erfolgen, wenn ein neues Gerät gekauft wird. Bei Elektrokleingeräten können drei Geräte abgegeben werden, ohne dass man ein neues Gerät kaufen muss.

Große Elektrogeräte wie z.B. Waschmaschinen, Herde, Kühlschränke und Fernsehgeräte werden auch im Rahmen der Sperrmüllabfuhr mitgenommen oder können an den Wertstoffhöfen A (Neunkirchen a.S. und Altdorf) sowie bei der Firma Karei in Hersbruck und am Wertstoffhof in Burgthann gebührenfrei abgegeben werden.

Im Übrigen nehmen die Wertstoffhöfe A in Altdorf und Neunkirchen am Sand und die Firma Karei in Hersbruck alle Arten von Elektrogeräten aus dem Haushalt gebührenfrei an.

Diesen Artikel teilen auf