Einfache Sprache
AAA
Menü

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Grundsätzlich können Sie Ihren Namen nur in Ausnahmefällen ändern, wie etwa im Falle einer Eheschließung, Scheidung oder Adoption. Darüber hinaus gibt es jedoch die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.

Inhalt