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Zuschuss zum Elternbeitrag in Kindertageseinrichtungen

Familien, die im Landkreis Nürnberger Land wohnen und welchen die Bezahlung der Kosten für die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder in einer Tagespflege aufgrund ihres Einkommens nicht möglich ist, können einen Antrag auf Übernahme der monatlichen Gebühren für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder in einer Tagepflege beim Amt für Familie und Jugend Nürnberger Land stellen.

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