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Anmeldung einer Versammlung oder Demonstration

Grundsätzlich hat jeder Mensch das Recht, sich friedlich und ohne Waffen öffentlich mit anderen zu versammeln.

Anmeldung von Brauchtumsveranstaltungen und Wallfahrten

Wenn Sie eine kirchliche Veranstaltung wie zum Beispiel Wallfahrten, Martinsumzüge oder Fronleichnamsprozessionen planen, müssen Sie diese zuvor bei der Straßenverkehrsbehörde anzeigen.

Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund

Bei Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund brauchen Sie eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde.