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Gleichstellungsarbeit und Gleichstellungsbeauftragte

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Grundgesetz Art. 3 Abs. 2

Gleichstellungsbeauftragte wirken auf kommunaler Ebene auf die Verwirklichung dieses Verfassungsgebot hin. Sie unterstützen die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. 

Im Landkreis Nürnberger Land gibt es seit 1988 eine Gleichstellungsbeauftragte, die sich für die Chancengleichheit von Frauen, Männern und nicht-binären Personen einsetzt, um geschlechtsspezifische Benachteiligung abzubauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt sowohl intern im Landratsamt als auch extern im Landkreis.

Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind zum Beispiel:

  • Förderung und Überwachung des Vollzugs des bayerischen Gleichstellungsgesetzes
  • Anregung und Durchführungen von gleichstellungspolitischen Maßnahmen 
  • Öffentlichkeitsarbeit, um auf gleichstellungspolitische Themen aufmerksam zu machen und die Gesellschaft dafür zu sensibilisieren
  • Zusammenarbeit mit Organisationen, Verbänden und Institutionen, die zur Gleichstellung beitragen

Die Gleichstellungsbeauftragte bietet Beratung, Unterstützung und Hilfe an und gibt Informationen und Auskünfte:

  • bei Gewalt gegen Frauen
  • bei Gewalt gegen Männer
  • bei sexuellem Missbrauch von Kindern in der Familie und Öffentlichkeit
  • bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • für Alleinerziehende
  • beim (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben

Eine Übersicht über aktuelle Veranstaltungen, Broschüren und weitere Informationen bekommen Sie in der Gleichstellungsstelle. Gerne können Sie auch einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren.

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