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Tierhaltung: Tierschutzrechtliche Anordnungen

Das Veterinäramt am Landratsamt ist dafür zuständig, das Tierschutzgesetz durchzusetzen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe kann es Anordnungen gegenüber Tierhalter*innen erlassen, damit Verstöße gegen den Tierschutz beseitigt oder für die Zukunft verhindert werden.

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