Aktuelle wasserrechtliche Verfahren
Wasserrechtliche Verfahren, bei denen eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen ist, werden nachstehend im Internet bekannt gemacht. Im Regelfall sind der Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen enthalten. In Fällen sensibler Infrastruktur, wie etwa bei Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung, ist ausschließlich eine Einsichtnahme im Landratsamt Nürnberger Land oder bei der betroffenen Kommune vorgesehen.
Details zur Beteiligung, beispielsweise wo eine Einsicht in die Papierunterlagen erfolgen kann sowie die Auslegungs- und Äußerungsfristen, finden Sie in den jeweiligen Bekanntmachungen.
Die Gemeinde Rückersdorf hat die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser aus den Tiefbrunnen I und II beantragt. Nach Durchführung des Verfahrens einschließlich des abschließenden Erörterungstermins wurde die Bewilligung zur Grundwasserentnahme erteilt. Die öffentliche Bekanntgabe kann nachstehend eingesehen werden:
Die Wassergemeinschaft Fischbrunn-Nürnberg e.V., F91224 Pommelsbrunn hat die Gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für das Zutageleiten von Grundwasser aus der Steinbergquelle für die Trinkwasserversorgung beantragt. Es besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Vorhaben Stellung zu nehmen. Die öffentliche Bekanntgabe sowie die relevanten Antragsunterlagen können bei der auslegenden Gemeinde oder beim Landratsamt Nürnberger Land eingesehen werden. Da es sich um Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung handelt, wird auf ein Einstellen der Antragsunterlagen verzichtet.