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Schüler-BAföG oder Aufstiegs-BAföG

Wenn Auszubildende, ihre Eltern und ihre Ehepartner*innen nicht in der Lage sind, die Kosten für die Ausbildung aus eigener Kraft aufzubringen, können sie finanzielle Hilfen des Staates beantragen.

Ausbildungsförderung bei schulischer Ausbildung (Schüler-BAföG)

Vollzeitausbildungen an Schulen können mit Geldleistungen gefördert werden.

Ausbildungsförderung für Arbeitsuchende

Wer BAföG erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Aber es gibt Ausnahmen.

Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG)

Gemäß dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) werden Menschen finanziell unterstützt, die an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen.

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Sozialleistungen beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.