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Jugendgerichtshilfe: Hilfe für Jugendliche in Strafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe begleitet junge Menschen durch das gesamte Strafverfahren, indem sie

  • berät und unterstützt,
  • erzieherische und soziale Gesichtspunkte im Strafverfahren einbringt,
  • prüft, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen,
  • dem Gericht und der Staatsanwaltschaft Anregungen für die Beendigung des Verfahrens gibt.

Die Jugendgerichtshilfe übernimmt dabei weder die Funktion der Anklage noch die der Verteidigung, sondern bringt erzieherische, soziale und fürsorgerische Gesichtspunkte zur Geltung.

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