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Tierhaltung: Tierschutzrechtliche Anordnungen

Im Rahmen des Tierschutzgesetzes kann das Veterinäramt Anordnungen gegenüber Tierhalter*innen erlassen, damit Verstöße gegen den Tierschutz beseitigt oder verhindert werden.

Tierhaltung: Tierschutzrechtliche Verstöße und Anzeigen

Wenn Sie beobachten, dass Nutz- oder Haustiere auf eine Weise gehalten werden, die gegen den Tierschutz verstößt, können Sie es dem Veterinäramt oder der Polizei melden.

An- und Abmeldung von anzeigepflichtigen Tieren

Tiere, die mindestens einem besonderen Schutzstatus unterliegen, müssen Sie als Halter*in beim Landratsamt Nürnberger Land anmelden.