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Betriebszulassung für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Wenn Sie mit tierischen Nebenprodukten arbeiten, insbesondere bei gewerblicher Beseitigung, müssen Sie sich beim Veterinäramt am Landratsamt registrieren und eine Zulassung beantragen.

Tierische Nebenprodukte: Überwachung der Entsorgung

Tierische Nebenprodukte wie Häute, Hörner, Federn oder Gülle können eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen und müssen fachgerecht entsorgt werden.