Einfache Sprache
AAA
Menü

Auskunft aus der Kaufpreissammlung

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten Sie auf schriftlichen Antrag, wenn Sie als Antragssteller*in ein berechtigtes Interesse nachweisen und es für konkrete Wertermittlungsaufgaben erforderlich ist. Die Auskunft erfolgt anonymisiert.

Inhalt