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Betreuungsstelle

Wenn erwachsene Personen wegen einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst besorgen können, können andere Menschen dies als Betreuer*innen für sie übernehmen. Die Betreuungsstelle am Landratsamt ist für alle Aspekte dieses Themas zuständig und 

  • informiert über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
  • beglaubigt Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • berät über Betreuung und Alternativen im Rahmen allgemeiner behördlicher Zuständigkeit sowie anderer Hilfen
  • übernimmt Ermittlungen und Stellungnahmen für das Betreuungsgericht im Rahmen eines Betreuungsverfahrens
  • ist zuständig für die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer*innen und Berufsbetreuer*innen und für das Vorschlagen geeigneter Betreuer*innen für das Betreuungsgericht
  • berät und unterstützt gerichtlich bestellte Betreuer*innen
  • sorgt für die Bereitstellung eines ausreichenden Einführungs- und Fortbildungsangebotes für Betreuer*innen
  • führt dem Betreuungsgerichts auf dessen Anforderung hin Betroffene vor
  • fördert gemeinnützige Betreuungsvereine
  • und führt im Einzelfall auch selbst Betreuungen.

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